Programmbereich
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und sind nur bei Einhalten dieser erlaubt. In der Fortbildung wird grundlegendes Wissen über das Unterbringungsverfahren, unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Zwangsbehandlungen vermittelt sowie Rechte und Pflichten der Betreuenden in diesen Verfahren dargelegt. Zudem wird auch der Umgang der Mitarbeitenden in den sozial-psychotherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen behandelt.
Das Seminar gibt Einblick in die Aufgaben, Rechte und Pflichten und deren Grenzen bei der Wahrnehmung der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung. Betreuende üben ihre Tätigkeit als gesetzliche Vertretungen der Betreuten aus. Sie haben dabei die ihnen übertragenen Aufgaben zu erledigen, Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Betreuenden zu beachten. Diese sind aber auch begrenzt. Es wird grundlegendes Wissen über das Betreuungsverfahren und die Betreuungstätigkeit vermittelt, die Aufgabenkreise erörtert, Rechte und Pflichten und deren Grenzen dargestellt.
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und sind nur bei Einhalten dieser erlaubt. Es wird grundlegendes Wissen über das Unterbringungsverfahren, unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Zwangsbehandlungen vermittelt sowie Rechte und Pflichten der Betreuenden in diesen Verfahren dargelegt. Zudem wird auch der Umgang der Mitarbeitenden in den sozial-psychotherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen behandelt.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
n einer Zeit, in der rechtliche Angelegenheiten zunehmend komplexer werden, ist es von entscheidender Bedeutung, eine klare Orientierung hinsichtlich Pflichten und Verantwortlichkeiten zu haben. Wer mit Menschen mit Behinderungen zu tun hat, steht täglich vor vielen Herausforderungen: das Recht auf Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der betreuten Menschen steht oft Fragen der Aufsichtspflicht und Haftung des Betreuungspersonals gegenüber. Was ist erlaubt, wo fehlt eine rechtliche Grundlage? Welche Besonderheiten müssen bei Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, berücksichtigt werden? Wie ist die Rolle der Angehörigen / Betreuer:innen bei der Erfüllung der Aufsichtspflich zu sehen? Diese Inhalte sollen in Form eines Coachings mit den eigenen Fragestellungen der Mitarbeitenden, sowie in Form von konkreten Fallbesprechungen gemeinsam bearbeitet werden.
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und sind nur bei Einhalten dieser erlaubt. In der Fortbildung wird grundlegendes Wissen über das Unterbringungsverfahren, unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Zwangsbehandlungen vermittelt sowie Rechte und Pflichten der Betreuenden in diesen Verfahren dargelegt. Zudem wird auch der Umgang der Mitarbeitenden in den sozial-psychotherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen behandelt.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.