Programmbereich
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und sind nur bei Einhalten dieser erlaubt. In der Fortbildung wird grundlegendes Wissen über das Unterbringungsverfahren, unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Zwangsbehandlungen vermittelt sowie Rechte und Pflichten der Betreuenden in diesen Verfahren dargelegt. Zudem wird auch der Umgang der Mitarbeitenden in den sozial-psychotherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen behandelt.
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung , Akute Erkrankungen , Schock- und Blutstillung , Knochenbrüche, Verbrennungen, Verätzungen.
Alle zwei Jahre müssen Ersthelfer*innen ihre Erste-Hilfe- Kenntnisse auffrischen. Zu diesem Kurs sind alle Mitarbeitenden eingeladen, die schon einen Grundlehrgang besucht haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. An diesem Tag wird Gelerntes wieder aufgefrischt und neue Kenntnisse werden vermittelt.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Sie erlernen hier defensive körperliche Selbst- und Fremdschutztechniken, die es ihnen ermöglichen, körperlich übergriffige Personen sicher durch die akute Krisensituation zu begleiten und alle Beteiligten vor Verletzungen zu schützen. Diese Techniken enthalten Elemente aus der Kampfkunst KiBADo, die hauptsächlich Elemente der asiatischen Kampfkünste AIKIDO, Jiu-Jitsu und Kyusho miteinbezieht.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Das Seminar gibt Einblick in die Aufgaben, Rechte und Pflichten und deren Grenzen bei der Wahrnehmung der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung. Betreuende üben ihre Tätigkeit als gesetzliche Vertretungen der Betreuten aus. Sie haben dabei die ihnen übertragenen Aufgaben zu erledigen, Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Betreuenden zu beachten. Diese sind aber auch begrenzt. Es wird grundlegendes Wissen über das Betreuungsverfahren und die Betreuungstätigkeit vermittelt, die Aufgabenkreise erörtert, Rechte und Pflichten und deren Grenzen dargestellt.
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und sind nur bei Einhalten dieser erlaubt. In der Fortbildung wird grundlegendes Wissen über das Unterbringungsverfahren, unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Zwangsbehandlungen vermittelt sowie Rechte und Pflichten der Betreuenden in diesen Verfahren dargelegt. Zudem wird auch der Umgang der Mitarbeitenden in den sozial-psychotherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen behandelt.
Alle zwei Jahre müssen Ersthelfer*innen ihre Erste-Hilfe- Kenntnisse auffrischen. Zu diesem Kurs sind alle Mitarbeitenden eingeladen, die schon einen Grundlehrgang besucht haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. An diesem Tag wird Gelerntes wieder aufgefrischt und neue Kenntnisse werden vermittelt.
Sie erlernen hier defensive körperliche Selbst- und Fremdschutztechniken, die es ihnen ermöglichen, körperlich übergriffige Personen sicher durch die akute Krisensituation zu begleiten und alle Beteiligten vor Verletzungen zu schützen. Diese Techniken enthalten Elemente aus der Kampfkunst KiBADo, die hauptsächlich Elemente der asiatischen Kampfkünste AIKIDO, Jiu-Jitsu und Kyusho miteinbezieht.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und sind nur bei Einhalten dieser erlaubt. In der Fortbildung wird grundlegendes Wissen über das Unterbringungsverfahren, unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Zwangsbehandlungen vermittelt sowie Rechte und Pflichten der Betreuenden in diesen Verfahren dargelegt. Zudem wird auch der Umgang der Mitarbeitenden in den sozial-psychotherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen behandelt.
Alle zwei Jahre müssen Ersthelfer*innen ihre Erste-Hilfe- Kenntnisse auffrischen. Zu diesem Kurs sind alle Mitarbeitenden eingeladen, die schon einen Grundlehrgang besucht haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. An diesem Tag wird Gelerntes wieder aufgefrischt und neue Kenntnisse werden vermittelt.