Möller, Onno Fahrtrainer, KFZ Risk Management
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
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Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.